Alles zurück auf Anfang und warum DJs weiterhin illegal Promotion-Mixe machen müssen
Nach tagelanger Arbeit bin ich gestern auf heute umgezogen und freue mich nun die Folgenden Informationen bekannt geben zu können:
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Ich freue mich auf euren Besuch und danke für euer Interesse
Euer PierreLeFou
Viele Artikel in meinem Blog behandlen das Thema Lizenzierung von DJ Promotion-Mixen. Ich hatte die feste Absicht etwas für Deutschland ändern zu können, aber sehe mich eigentlich jetzt von den Mühlen deutscher kranker Bürokraten eines besseren belehrt.
Man, was wäre es einfach, den Markt zu öffnen. DJs könnten endlich Ihr Können zeigen, ohne sich strafbar zu machen. In meinem Blog kann man in etlichen Artikeln lesen, um was es geht.
Ich habe in den letzten Monaten mir derart den Arsch aufgerissen, dass ich jetzt auch Kinder per Niederkunft zur Welt bringen könnte. Es bringt aber alles nichts. Ich habe mit vielen Labels gesprochen und meiner Meinung nach sind zum größten Teil nicht die kleinen Labels Schuld, sondern unser Lizenz-System im Musikmarkt. Die Labels werden sich kaum bewegen, wenn man mal einen Track auf ner Promo laufen lässt, wenn man es nicht zu kommerz betreibt oder die Mixe verkauft. Das Problem ist das Urheberrecht. Eigentlich sind fast alle Künstler bei der GEMA gemeldet und somit unterliegen Sie auch den Schutzrechten der GEMA. So darf selbst der DJ seine eigenen Sachen eigentlich nicht kostenlos als Promotion veröffentlichen. Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, dass sich hier auch keiner daran hält.
Und so ist es, wie es ist: Alle bewegen sich in dieser Grauzone und irgendwie scheint es auch so richtig keinen zu stören.
Ich selbst werde meine Promotion-Mixe jetzt als 10 Minuten-Schnippsel auf Youtube anbieten. Dies ist zwar nicht schön, aber besser geht es nicht, ohne das ich mit einem Bein sicher im Knast stehe oder gierige blutsaugende Anwälte mir mein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen.
Meine Seite www.dj-mixe.eu bleibt weiterhin bestehen. So schnell werde ich dieses Thema nicht ruhen lassen. Ich bin immer noch der Meinung, dass sich irgendwann etwas bewegen wird. Wie die GEMA wird sich dies sehr lange hinziehen. Die GEMA ist und bleibt ein sturer Haufen, die Ihre Tarife nach Lust und Laune zusammenstellt und es geht hier letztendlich nur darum, dass sich der Vorstandvorsitzende mal wieder ein paar Millionen in die Tasche stecken kann. Es geht der GEMA nicht um Künstler und deren Rechte. Das ich lachhaft. Aber das sieht die andere Seite sicher ganz anders. Das GEMA-Modell ist gescheitert. Auch wenn es kaum einer der Großen Jungs - die ja nur spielen wollen - sehen wird.
Und so machen alle fröhlich weiter und schauen dem Nachbarn dabei nicht zu sehr über die Schultern. Ich betone erneut, dass auch das Einstellen in Youtube rechtlich nicht einwandfrei ist, denn die GEMA hat mit Youtube nur die Rechte abgemacht, die die GEMA auch vergeben kann. Wenn es um Leistungsschutzrechte geht muss man eigentlich die Genehmigung vom Label und/oder Künstler haben. Und diese Mühe kann man sich schenken. Das ist eine Arbeit, die man sich schenken kann, weil die meisten Künstler werden eh ein Auge zudrücken.
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Ich mixe Musik im Bereich Minimal-Techno und House, und möchte meine Mixe jetzt in den wie besagten 10 Minuten schnippseln auf youtube reinstellen. Ist das jetzt verboten????
Kriege ich da Probleme???
Von der Gema nicht. Von den Künstlern oder den Labels schon. Also: Youtube hat mit GEMA einen Vetrag. DIe GEMA vertritt aber die Künstler in Sachen Copyright. Dadurch das die GEMA nun Geld bekommt, musst du nicht mehr bezahlen. Anders sieht es da aber bei den Leistungsschutzrechten aus, die u.a. beinhalten, dass du zwei Tracks zusammenmischst und damit angeblich das Bearbeitungsrecht greift. Dazu könnte man jetzt eine Menge schreiben. Fakt ist, dass du eigentlich diese Schnippsel nicht in Youtube einstellen dürftest, aber mache es dennoch, denn es wird kein Hahn krähen
Vielen Dank für die Informationen. Werde diese Seite hier wärmstens weiterempfehlen, da mir hier schon in vielerlei Dingen geholfen wurde.
Dickes Lob an dieser Stelle!!!!!
Dann werd ich mal meine “Schnippsel” bei Youtube auf öffentlich stellen
Bisher habe ich sie nämlich auf privat gestellt, um jeglichen Ärger zu vermeiden!!!
Wohl ist mir dabei zwar noch nicht so ganz, aber ich werd es einfach machen.
Wie hoch könnte denn eine Strafe für mich werden?????
Danke für das dicke Lob und die Werbung für meinen Blog.
Mach dir keinen Kopf. Ich bin mir sicher es wird nichts passieren. Playlist dazu und gut ist.
Ach so, schicke mir doch mal den Link, wenn du den Mix onone hast. Würde gerne mal wieder was anderes hören, als immer nur meine Suppe
Gruß
PierreLeFou
In deinem Bericht “Nein-Mixportale sind nicht legal” schreibst du allerdings, das auch auf YouTube scharf von den labels verfolgt wird!!!
Nun werde ich doch wieder skeptisch!!! Habe echt eine Sch….. Angst, das die mir mein sauer verdientes Geld abzocken. Ich nenn das mal bewusst abzocken. Immerhin hab ich ja schon genug Geld den Labels durch den Kauf meiner Platten in den Rachen geworfen. Immerhin zwischen 7 -11 € für eine Scheibe. Und davon habe ich mitlerweile so um die 6000 hier rumstehen. Macht so ungefähr 54.000 €!!! Mich nerven schon bei jeder Party, die wir selber veranstaltet haben diese bekloppten Gema-Gebühren.
Wenn mir jetzt noch so ein bekloppter Anwalt einen 4000€-Brief nach Hause schickt, dann kann ich nicht mal rechtlich was dagegen machen!!!
Wäre nett, wenn du dich hier nochmal ein wenig zu äußern könntest. Bin ein wenig verwirrt.
Gruß,
PeteAge
ach so, das video steht ja schon auf Youtube, allerdings nur mit einem Standscreen. Hat schon lange genug gedauert, bis es hochgeladen war. Deshalb hab ich jetzt keine lust mehr, dies nochmal neu zu bearbeiten, nur um eine Playlist hinzuzufügen. Wozu denn überhaupt eine Playlist????
Pete bleib ganz ruhig *lach*
Also grundsätzlich würde sich jeder strafbar machen, der sagt, du sollst da bei Youtube deinen Mix einstellen. Ich versuche es mal anders zu erklären.
Also grundsätzlich darfst du von einer Vinyl einen Track aufnehmen, du kannst diesen auch Live im CLub abspielen oder das Vinyl direkt.
Was aber nicht erlaubt ist, ist die Vervielfältigung. Und dabei spielt es keine Rolle wie du dies tust. Also wenn du es deinem Nachbarn gibst, dann machst du dich strafbar. Gibst du im die Vinyl dann nicht, weil es das Original ist.
So. Du willst also nun einen Track von Vinyl da bei Youtube abspielen. Das darfst du, weil die GEMA die Copyright Rechte der Künstler vertritt und dazu zählt die Vervielfältigung. Da nun Youtube an die GEMA bezahlt, darfst du von einer Vinyl aufnehmen und es dort einstellen.
Aber jetzt kommt das große “Aber”. Du willst ja nicht einen einzelnen Track oder Hintergrundmusik benutzen, sondern du möchtest zwei Tracks oder mehr ineinander mischen. Und hier greift das sog. Bearbeitungsrecht bzw. das Leistungsschutzrecht, weil du den Track in seinem Bestandteil ja wie einen Remix auseinandernimmst. Ich habe damals viel gesucht und ich weiß von einem Urteil vom Oberlandesgericht, dass ein DJ-Mix nicht in dem Sinne als Bearbeitung angesehen werden kann. Somit fällt dies flach. Was leider nicht wegzudenken ist, sind die Leistungsschutzrechte. Und dies regelt die GVL.
Nun müsste man eigentlich auf das betreffende Label und/oder Künstler zugehen und sagen, ich will das so mit Youtube machen (kannst du ja machen) und ich bin mir sicher, dass es dir keiner (außer die Major Labels) verbieten werden. Wenn doch, dürftest du den Track xy eben nicht in deinen Mix einbauen, weil es der Künstler halt nicht will.
Dass du den Track so bei Youtube einstellst, dagegen können SIe nichts haben weil dies über die GEMA eben schon bezahlt ist, wenn man so will.
Dass du verwirrt bist ist überhaupt nicht schlimm, denn das snd wir alle. Selbst die GEMA brauchte 2 Wochen um mir sagen zu können, was ich in meinem Fall zahlen müsste. Ich wollte ja meine Mixe in voller Länge zum Download anbieten. Da dies aber mit dem Präsentationstarif jeden Monat min. 200 Euro kostet, lasse ich die Finger davon. Es macht keinen Sinn.
Also ei ruhig verwirrt. Dieses Thema ist auch sehr komplex und lässt sich nicht mal so eben erklären.
Wenn du auf der ganz sicheren Seite sein willst, müsstest du die Labels anschreiben (ich hatte das gemacht) und die eben Fragen, ob du die Tracks für nen Mix in einem10 MInten Youtube Schnipsel nehmen darfst. Da ich persönlich die Arbeit schon hinter mir habe und in meiner Musikszene eher so gut wie nicht da geschaut wird, mache ich es halt so wie ich es mache. Die meisten Labels wissen das auch. Und ich denke nicht, dass hier noch was kommt und ansonsten zieh ich mit denen vor Gericht. Ich denke ich kann gut argumentieren, warum, wieso und weshalb.
Deinen konkreten Fall kenne ich nicht und ich darf und kann auch keine Rechtsberatung vornehmen. Du kanst ja mal das ein oder andere Label anfragen und dann von en Antorten her deinen Bauch entscheiden lassen.
Fakt ist aber, dass es mit sehr viel Arbeit verbunden ist. Wenn du diesen Blog und mein Handeln die letzten Monate verfolgt hast, dann weißt du, was ich meine.
Mir schmeckt das immer noch nicht und ich bleibe auch an dem Thema dran. Und ich werde weiterhin versuchen bekannte DJs an Board zu holen, die mich dabei unterstützen. Dies wird vermutlich noch Monate oder sogar Jahre dauern bis hier ein Umdenken stattfindet. Fakt ist, es wird irgendwann stattfinden, weil sich kein Label eine bestimmte Haltung erlauben kann. Dass kannst du mir glauben. Siehe Kopierschtuz, von dem jetzt alle die Finger lassen werden, weil SIe erkannt haben, dass es so nicht geht und die Zahlen weiter nach unten gehen. Und daran sind nicht die Sauger schuld. Wenn ich von Herbert Grönemeyer die neuste CD haben will, weil ich Fan bin, dann kaufe ich sie mir, weil ich sonst was gegen den Künstler unternehme. Und der muss schließlich davon leben. Ich nicht. SO wird daraus ein Schuh.