Nein – Mix-Portale sind nicht legal

Nach tagelanger Arbeit bin ich gestern auf heute umgezogen und freue mich nun die Folgenden Informationen bekannt geben zu können:

Meinen Blog findet ihr ab sofort unter:

http://www.PierreLeFou.de

http://www.PierreLeFou.com

http://www.PierreLeFou.net

http://www.PierreLeFou.info

http://www.PierreLeFou.org

http://www.PierreLeFou.eu

Den RSS-Feed findet ihr ab sofort unter: http://www.pierrelefou.eu/index.php/feed/

Ich freue mich auf euren Besuch und danke für euer Interesse

Euer PierreLeFou

Vor einigen Stunden traf ich auf einen Beitrag im Netz, indem stand, dass diese Seite legal wäre, wenn man dort seine Mixe auf den Server hämmert. Bitte seid nicht so blauäugig und glaubt so etwas. Ihr kommt in “Teufels Küche”. Das kann echt teuer werden. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ihr euren Mix nun auf einer RU-Domain oder eine DE-Domain platziert. Entscheidend ist die Rechtslage deines Heimatlandes. Alle deutschen unterliegen den Gesetzen, die hinreichend bekannt sein sollten.

Auch wenn Ihr ähnliche Portale wie dj-mixes.com als Speicherort wählt wird es dadurch nicht besser. Ihr dürft keine Mixe online stellen oder auf Medien aller Art veröffentlichen. Es sei denn ihr wollt euch strafbar machen. Und wer heute noch den Standpunkt vertritt “Wo kein Kläger, da auch kein Richter”, dem sei gesagt, dass es meist auch kein Richter braucht um dir von einem Rechtsanwalt einen Tausender aus der Hose zu holen.

Und im Falle von Livesets.com muss man sich als Besucher schon fragen, wieso es kein Imprint gibt und wieso Whois nur sehr waage Informationen für einen bereithält. Ich kann es euch verraten. Weil Betreiber solcher Seiten genau wissen, was Sie da tun.

Auch Portale wie dj-mixe.de oder dj-mixe.net gehören ebenfalls derselben Kategorie an. Auch hier wundert es mich nicht, dass es sich dabei um eine Limited handelt, denn die haftet grundsätzlich nur mit maximal 1.000 Euro. Man lese sich nur diese Beschreibung durch. Der Wahsinn hoch drei http://dj-mixe.de/your_mix_here.html. Der Betreiber wird sich immer damit absichern, dass es ja dein Material ist. Wird auch in den AGBs so drin stehen.

Und wer jetzt denkt, dann stelle ich meinen Mix in 5 Teilen bei Youtube ein, der wird leider von mir enttäuscht. Die GEMA hat mit dem Portal nur die Abmachung bzgl. des konstenfreien Inhalts. Sprich, Youtube zahlt viel Geld pauschal dafür. Du hingegen verstößt trotzdem gegen Leistungsschutzrechte und wirst zur Kasse gebeten. Dies steht aber auch bei den Portalen vor dem Upload und du sagst “Ja” dazu.

Wer sich als “Downloader” auch strafbar machen will, kann dies zum Beispiel getrost mit mixupload.com machen.

Wenn jemand der Meinung ist, er ist auf der sicheren Seite, wenn er/sie Ihren Mix als Podcast veröffentlichen, dem sei gesagt, das auch das der GEMA unterliegt und entsprechend bezahlt werden muss.

Natürlich hätten wir da noch die zahlreichen Webradios. Auch hier gilt, dass du derjenige bist, der den Mix verbreitet, dadurch dass du dem Webradio eine Kopie zur Verfügung gestellt hast. Und 95% alle Webradios weltweit, zahlen keine GEMA. Eine Liste der zahlenden, kann man bei der GEMA einsehen.

Seiten wir dj-mix.de sind bereits online und warum, kann man sich denken.

Ja, es geht sogar noch dreister. Leider finde ich aktuell die Seite nicht, aber hier musste man sogar Geld für den Upload seines Mixes bezahlen. Da kann der Betreiber der Seite gleich ein paar Jahre Haft buchen.

Ja, es mag sein, dass ich die Abendstimmung versaue oder hier umsonst Pferde verrückt mache. Fakt ist, dass ich weiß, das Labels sich Mixe auf solchen Portalen anhören und gegen euch vorgehen, wenn Sie von euch einen Track hören. Zu mindestens die deutschen Labels machen es so. Und dazu gehören auf gar keinen Fall nur die Major-Labels. Nein, nein.

Und wer jetzt immer noch der Meinung ist, dass mein Projekt, was für das Körperteil mit der Öffnung ist, der soll bitte weiter blauäugig und pfeiffend durch den Wald rennen.

7 Antworten

  1. Hatte mich auch schon gefragt wie man sinnvolle Promotion machen sollte… und das die Mix Webseiten Illegal sind war ja eigentlich klar… :-)

    Bleibt dann doch nur der alte Tauschhandel mit den Freuden oder was!?

    Übrigens finde ich es sehr erfrischend das du mit 33 noch über deinen Namen lachen kannst, vor allem mit dem Hintergrund aus der Werbung. *haha*

    Liebe Grüsse
    (Ein Werberkollege, 33, Home-DJ)

  2. Danke für die Info! War mir zwar klar, aber eine zweite Meinung dazu ist immer sicherer! Warum sollte es auch legal sein?

  3. @Sascha:
    Mit dem “über mich lachen” habe ich nicht ganz verstanden und was hat das mit Werbung zu tun. Lass mich nicht dumm sterben :) Was meinst du?

  4. na endlich mal jemand der es gradeaus anspricht…das ist echt ein grosses problem…und gerade die ganzen armen djs..die eh nur aus spass auflegen und vielleicht mal ein paar € für nen abend auf ner party bekommen…wenn überhaupt…werden dann SO RICHTIG zur kasse gebeten..is ja klar !!!
    vor allem hier in deutschland passt die musikindustrie (ob groß oder klein)verschärft auf ,was da so im landeseigenen www passiert…wenn man dann zu nem 1000 er verknallt wird ist man noch sehr billig dabei weggekommen…das kann auch schonmal locken 10000 € kosten..je nach tatbestand..

    ich habs da zum glück sehr leicht…ich stelle meine livesets online ;-) …die unterliegen keiner verwertungsgesellschaft und sind mein ganz persönliches eigentum..weil…alles selbst erstellte tracks aus eigenen sounds mit legaler soft und hardware…mein copyright…

    was anderes kannste heute nicht mehr ins netz stellen…wers doch macht…selbst schuld…

    das sollte nun mitlerweile echt jeder wissen..;-)

    sonnige grüsse aus Lüneburg

  5. man stelle sich vor, dass ich aufgenommene livesets im internet anbieten will. diese sets laufen über den jeweiligen player der seite. (über den player kann man das set nicht downloaden).

    die livesets kriege ich dadurch zusammen, dass ich beim label, dj, und im club nachfrage, ob ich das jeweilige set aufnehmen darf.

    DIE FRAGE: wäre dann das publitieren legal und kostenlos? und bei wem genau müsste ich da nachfragen, club, dj, oder label; oder gleich bei allen drei? und könnte mir da die GEMA zwischenfunken?

    vielen dank

    Maxim

  6. Hallo Maxim,

    ich bin mit meinem Blog vor Ewigkeiten umgezogen. Bitte schau in Zukunft hier vorbei. Zu deiner Frage: Nein, auch das ist nicht erlaubt. Und ja, das verstehe ich nicht. Du musst dafür bei der GVL für die Leistungsschutzrechte für jeden Stream bezahlen. Ich habe auf viele Anfragen nie eine Antwort bekommen. Denn ich sehe es genau so. Es kann keine Vervielfältigung sein, da es ja nicht heruntergeladen werden kann. Du kannst dir diese und anderen Unfug auf GVL.de durchlesen und weißt dann, warum ich dieses Projekt http://www.dj-mixe.eu auf die Beine gestellt habe und selbst kein GEMA-/GVL-Mitglied bin.

    Kurz gesagt: Es kotzt mich nur noch an. Bald wird auch in der Resident ein Interview von mir abgedruckt sein. Online wird man dies auch lesen können. Resident.ch

    Tschö
    PierreLeFou

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